Neue EU-Drohnenverordnung

Was Drohnenpiloten beachten müssen

EU-Drohnenverordnung, neue Regeln für Drohnenpiloten

Die neue EU-Drohnenverordnung für Drohnenpiloten ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Wir geben eine kurze Zusammenfassung und einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte. Außerdem geben wir euch Tipps, wann man fliegen und wann man besser am Boden bleiben sollte.

Drohnen sind sehr populär, vom kleinen Spielzeug bis hin zum High-Tech-Gerät ist für jeden Geldbeutel der passende Flieger erhältlich. Auch die Bedienung ist für jeden schnell erlernbar. Doch sind Drohnen keine Spielzeuge und können einerseits Schäden und Verletzungen verursachen oder auch in private und sensible Bereiche eindringen. Die Drohnenverordnung der EU soll den Umgang mit unbemannten Fluggeräten regeln und Risiken minimieren.

Kurz zusammengefasst wird geregelt, welche Drohnen wo fliegen dürfen und welche Voraussetzungen der Pilot erfüllen muss. Folgende Bestandteile der neuen Drohnengesetze fassen wir nachfolgend zusammen:

  • Risikokategorien (Open, Specific, Certified)
  • Drohnen-Klassen (C0-C4)
  • Drohnenführerscheine
  • Registrierungspflicht und eID (elektronische Identifikationsnummer)

 

Risikokategorien

Die neue EU-Drohnenverordnung basiert auf drei Betriebskategorien: Open, Specific und Certified. Hier wird der Flugeinsatz anhand des zu erwartenden Risikos eingestuft. Für die meisten Hobby-Drohnenpiloten wird hier lediglich die Kategorie OPEN von Bedeutung sein.

Die Kategorie OPEN unterteilt sich nochmals in drei Unterkategorien: A1, A2 sowie A3. Für die Einstufung ist hier in erster Linie der Abstand zu Personen und bebautem Gebiet (Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiet) entscheidend.

A1 beschreibt Flüge über oder nah an Menschen

A2 Flüge die mindestens 30m von Menschen entfernt stattfinden und die Unterkategorie

A3 kennzeichnet Flüge weit weg von Menschen und bebautem Gebiet (min. 150m).

Welche Drohne in welcher Unterkategorie fliegen darf, definiert die sogenannte Drohnen-Klasse.

Drohnenklassen

Zukünftig neu auf den Markt kommende Drohnen müssen vom Hersteller nach bestimmten Vorgaben einer der neuen Drohnen-Klassen C0, C1, C2, C3 oder C4 zugeteilt werden. Wichtige Kriterien für die Einstufung sind vor allem das Gewicht der Drohne sowie die technische Ausstattung (siehe unten).

Anhand der Drohnen-Klasse wird festgelegt in welcher Betriebskategorie man die Drohne ohne weitere Genehmigungen betreiben kann und welche Anforderungen entsprechend an den Drohnenpiloten gestellt werden. Es dürfte einleuchten, dass mit dem Gewicht der Drohne auch das Potenzial für Schäden und Verletzungen steigt. Je schwerer die Drohne, desto größer sollte die Entfernung zu Menschen und umso besser qualifiziert muss der Pilot sein.

Die Anforderungen an den Drohnenpiloten beginnen bei einfachen Dingen wie dem Lesen des Handbuchs, der genauen Kenntnis der Funktionen seines Fluggeräts und gehen bis zu den beiden neuen EU-Drohnenführerscheinen und der Registrierung des Drohnenbesitzers.

Drohnenführerscheine

Mit der neuen EU-Drohnenverordnung werden zwei neue EU-Drohnenführerscheine eingeführt:

Der EU-Kompetenznachweis, oder auch kleine EU-Drohnenführerschein, soll sicherstellen, dass ein Drohnenpilot die nötigen Grundkenntnisse im Betrieb einer Drohne sowie in der neuen EU-Drohnenverordnung hat. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Drohnenbesitzer sich mit den wichtigsten Umständen vertraut gemacht hat. Um den EU-Kompetenznachweis zu erwerben genügt ein einfaches Online-Training mit einem anschließenden Online-Test, der aus Multiple Choice Fragen besteht. Der Test wird direkt auf der Seite des Luftfahrt Bundesamt (www.lba.de) angeboten und ist kostenlos.

Das EU-Fernpilotenzeugnis, also der große EU-Drohnenführerschein, ist deutlich umfangreicher und weniger einfach zu erwerben. Voraussetzung für das EU-Fernpilotenzeugnis ist der EU-Kompetenznachweis sowie das eigenständige Ausführen eines praktischen Selbsttests. Dieser kann eigenverantwortlich durchgeführt werden und muss schriftlich bestätigt werden. Hierzu gibt es auf der Seite des LBA auch eine Checkliste, in der einzelne Aspekte des Trainings abgehakt werden müssen. Anschließend muss eine theoretische Prüfung abgelegt werden, die bei einer durch das LBA anerkannten Stelle absolviert werden muss. Kosten für die Schulungsunterlagen und die Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis kann jeder Anbieter dabei selbst festlegen.

Ob man überhaupt einen Führerschein braucht, ist von der Klasse der Drohne und der Risikokategorie abhängig:

unter 250g (Klasse C0)

Es ist kein EU-Drohnenführerschein notwendig. Weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis.

unter 900g (Klasse C1)

EU-Kompetenznachweis erforderlich.

 

unter 4kg (Klasse C2)

Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis nötig, in der Unterkategorie A3 reicht ein EU-Kompetenznachweis aus.

unter 25kg (Klasse C3 und C4)

Ein EU-Kompetenznachweis reicht aus, da Drohnen dieser Gewichtsklasse nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden dürfen.

Zu beachten ist, dass sowohl der EU-Kompetenznachweis als auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis stets mitgeführt werden müssen.

Registrierungspflicht und eID

Die Verordnung enthält zudem eine Registrierungspflicht von Drohnenbesitzern und der Zuweisung einer sogenannten eID (elektronische Identifikationsnummer). Registrieren müssen sich alle Drohnenbesitzer von Drohnen der Klassen C0-C4 sowie Besitzer von sogenannten Bestandsdrohnen. Das sind Drohnen, die vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen sind und noch keine Kennzeichnung nach EU-Drohnenverordnung aufweisen. Ausgenommen sind dabei Drohnen der Klasse C0 (Gewicht <250g) wenn diese keine Kamera oder andere Sensoren zur Aufzeichnung verfügen.

Drohnenbesitzer müssen sich in einer zentralen EU-weiten Datenbank eintragen und bekommen dann eine eindeutige Nummer zugewiesen. Diese eindeutige Nummer muss entsprechend auch an der Drohne platziert werden (vergleichbar mit der bisher bekannten Drohnen-Kennzeichnungspflicht). So sollen die Eigentümer einer Drohne auf einfache Weise auch länderübergreifend identifiziert werden können, beispielsweise bei Unfällen oder direkt während des Fluges mittels RemoteID (Fernidentifikation). Die Registrierung erfolgt ebenfalls beim LBA.

Wir empfehlen, sich zeitnah um die Umsetzung der Verordnung zu kümmern. Vor allem der kleine Drohnenführerschein ist schnell gemacht. Wer größere Drohnen fliegt oder in risikoreicheren Zonen fliegen möchte, kommt natürlich um den großen nicht herum. Doch letztlich dienen diese Maßnahmen auch eurer Sicherheit.

Wir wünschen euch viel Spaß und tolle Aufnahmen mit eurer Drohne!