Coronavirus

Corona-Pandemie: Die wichtigsten Infos für die Jugendarbeit

In diesem Artikel sammeln wir für euch wichtige Informationen, die ihr für die Durchführung eurer Landjugendaktionen und -projekte benötigt. Da sich die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sich je nach Situation ändern, aktualisieren wir unsere Infos und Dokumente hier. Also unbedingt regelmäßig reinschauen. Alle Info-Materialien finden sich zudem im Downloadbereich.

Für Fragen und Beratung stehen wir euch in der Geschäftsstelle natürlich auch jederzeit zur Verfügung!

Hier findet ihr zunächst einmal die 14. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Wir aktualisieren diese, wenn neue Fassungen erscheinen. Auf Grundlage dieser Verordnung erarbeitet das Landesjugendamt Empfehlungen für die Jugendarbeit. Diese könnt ihr auch auch hier runterladen: Wichtigste Fragen zu Jugendarbeit und Corona (Landesjugendamt)

Hier eine kurze Zusammenfassung:

Allgemein:

Es gelten wie bisher die 1,5m Abstand, die Maskenpflicht, Hygienemaßnahmen, 5qm/Person, und ggf. Kontakterfassung.

Veranstaltungen im freien sind auf 500 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen auf 250 Personen.

Jugendarbeit:

§14, Absatz 5

„Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit einschließlich Ferienbetreuungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten und Angebote für Kinder und Jugendliche in Museen sind unter Beachtung des entsprechenden Hygienekonzepts für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, das auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de veröffentlicht ist, zulässig. Bei Gruppen von bis zu 25 Personen einschließlich des Betreuungspersonals kann vom Abstandsgebot nach §1 Abs. 2 Satz 1 abgesehen werden.“

Hygienekonzept: 

Feste Gruppen, egal ob Freizeit oder Gruppenstunde können mit bis zu 25 Personen inkl. dem Betreuungspersonal ohne Abstandsgebot und Maskenplicht stattfinden.

Für „nicht feste“ Gruppen gilt seit der 11. CoBeLVO die 5qm-Regelung (siehe Fußnote im Hygienekonzept).

Weiteres hier im Hygienekonzept_fuer_Jugendarbeit_und_Jugendsozialarbeit

Außerdem sei auf die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts für Smartphones hingewiesen. Diese warnt den Nutzer, wenn er in Kontakt mit einem bestätigten Infizierten gekommen ist. Dabei tauschen sich die Handys der Nutzer über Bluetooth aus und speichern, wem sie in den letzten Tagen begegnet sind. Erhält eine Person die Diagnose Covid19, kann er dies in der App melden und alle, die in letzter Zeit mit der Person Kontakt hatten, bekommen eine Warnung. Datenschutztechnisch ist die App unbedenklich (Infos der Verbraucherzentrale), es wird nichts zentral auf Servern, sondern anonymisiert auf den Geräten der Nutzer gespeichert. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich, nichts wird an Behörden gemeldet.

Die Android-Version findet ihr hier, Apple-User bitte hier lang.