Neues Gesetz ermöglicht Versammlungen und Abstimmungen online
Wir haben bereits mitbekommen, dass die ein oder andere Jahreshauptversammlung unserer Mitgliedsgruppen wegen COVID-19 abgesagt werden mussten. Der Bundestag hat jedoch ein neues Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Auch Wahlen und Generalversammlungen werden erleichtert. Es ist es nun auch möglich Versammlungen online durchzuführen.